Wann wird eine Immobilie zum Denkmal?

Den Status des Denkmals erhält eine Immobilie durch die Einstufung vom Amt für Denkmalschutz und die Aufnahme in die Denkmallisten, die von den Denkmalbehörden geführt werden (§ 10 DSchG). Die Voraussetzung für diese Einstufung ist die Erfüllung der Kriterien für Baudenkmäler. Näheres regelt das Denkmal-Schutz-Gesetz (DSchG). Als kulturelles Erbe eingestuft wird ihr Erhalt in Deutschland durch den Staat gesichert (§ 1 DSchG) und gefördert.

Denkmalschutz-Immobilien bieten nicht nur einen kulturellen Mehrwert.

Als Investition gelten diese Immobilien als die Premium-Klasse unter den Immobilien. Das liegt an der umfangreichen Förderung, die einer Immobilie durch den Denkmalschutz zusteht und den hohen Mietrenditen und Wiederverkaufspreisen.

Private Investoren gesucht.

Eine anerkannte Denkmalimmobilie wird durch die im Landeshaushalt verfügbaren Mitteln gefördert (§ 29 DSchG). Angesichts knapper Kassen der öffentlichen Hand sucht der Staat immer häufiger nach privaten Investoren, bei denen sich die staatliche Förderung oft in Zugeständnisse bei der Sanierung und in Stervergünstigungen äußert. Dazu wurde der §7i ins Einkommensteuergesetz (EkStG) aufgenommen.