Denkmäler – eine der letzten Mög­lich­keiten mit Immo­bi­lien Steuern zu sparen

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie bietet nicht nur Vorteile gegenüber anderen Wertanlagen, sondern auch gegenüber dem Kauf von Neubau- oder Bestandsimmobilien. Als Denkmal eingestufte Immobilien erhalten eine zusätzliche Förderung durch den Staat. Die für die Sanierung erforderlichen Kosten bilden den größten Teil des Kaufpreises und können vom Erwerber steuerlich geltend gemacht werden. Die Steuervorteile ergeben sich aus den normalen Abschreibungen einer Immobilie je nach Baujahr und aus den speziellen Vorteilen (Sonder AfA, Denkmal AfA), die durch die Einstufung als Denkmal entstehen.

Zu beachten ist, dass die steuerliche Berücksichtigung erstmals im Jahr der Fertigstellung erfolgt. Die gesamten Sanierungskosten sind außerdem nur dann anzusetzen, wenn der Erwerb vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgt ist. Späterer Erwerb mindert den Anteil der Sanierungskosten. Je nach späterer Nutzung können Selbstnutzer Sanierungskosten zu 90% gleichmäßig verteilt auf 10 Jahre steuerlich geltend machen. Kapitalanleger können diese Kosten in voller Höhe über 12 Jahre ansetzen. In den ersten 8 Jahren werden je 9% und in den folgenden 4 Jahren je 7% steuerlich berücksichtigt. Je höher der Sanierungskostenanteil bei einem Baudenkmal ist, desto höher sind die als Werbungskosten anzusetzenden Beträge.